Patienteninformationen
Fahrkostenregelung 2004

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

durch die Gesundheitsreform kommen ab dem 01.01.2004 erhebliche Veränderungen auf Sie zu, insbesondere auch hinsichtlich der Übernahme der Fahrkosten durch Ihre Krankenkasse.

Mit wenigen Ausnahmen ist die Übernahme der Fahrkosten zur ambulanten Behandlung
ersatzlos gestrichen. Selbst die wenigen Ausnahmefälle bedürfen neben der Bescheinigung der zwingenden medizinischen Notwendigkeit zusätzlich der vorherigen Genehmigung Ihrer Krankenkasse.

Was als Ausnahmefall angesehen wird und wie ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, wurde in einer vorläufigen Richtlinie Anfang Dezember erlassen.

Deshalb ist es uns erst jetzt möglich, Sie über die konkreten Änderungen zu informieren. Und selbst jetzt ist noch vieles ungeklärt bzw. "unerforschtes Neuland".

Als unsere langjährigen Fahrgäste wollen wir Sie informieren und auch bei der Durchsetzung Ihrer - allerdings deutlich reduzierten - Ansprüche weitmöglichst unterstützen.

Ihre Therapie erfordert über einen längeren Zeitraum eine hohe Behandlungsfrequenz. Damit gehören Sie zu den wenigen Ausnahmen, denen unter Umständen die Fahrkostenübernahme genehmigt wird.

Der erforderliche Antrag auf Genehmigung muss allerdings kurzfristig an Ihre Krankenkasse gestellt werden, damit vor dem 01.01.2004 die Genehmigung erteilt werden kann. Hierzu bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Wenden Sie sich dazu vertrauensvoll an Ihr langjährig bekanntes Beförderungsunternehmen, das Anträge für Sie vorbereitet hat und auch bei der Einholung der zusätzlich erforderlichen Bescheinigungen behilflich ist.

Über alle weiteren Neuerungen zu diesem Thema werden wir Sie zeitnah informieren.

Abschliessend noch eine Bitte: Wir haben volles Verständnis für Ihre Verärgerung und Verbitterung über die gerade für Sie als chronisch Kranke erheblich nachteiligen Veränderungen - wir selbst waren in den letzten Wochen und Monaten intensiv bemüht, die schlimmsten Einschnitte für Sie zu verhindern.

Nicht unser Fahrpersonal hat die Veränderungen zu vertreten; wenden Sie sich mit Ihrem berechtigten und verständlichen Unmut an die Verantwortlichen - die in Ihrem Wahlkreis gewählten Landes- und Bundespolitiker und die Krankenkassen.

Alle Angaben beruhen auf den Vorstand und Geschäftsführung aktuell vorliegenden Erkenntnissen. Bei der in den ca. 350 Krankenkassen sehr unterschiedlichen Auslegung der Veränderungen erhebt die Information keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit.



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